Terminsvertretung
Für
auswärtige Kolleginnen und Kollegen, die aus zeitlichen oder
räumlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen
Gerichtstermin im Landgerichtsbezirk Würzburg selbst wahrzunehmen,
übernehmen wir gerne, auch kurzfristig Termine vor allen
Gerichten im Landgerichtsbezirk Würzburg.
Zur Terminsvertretung
Online-Rechtsberatung
Hier erhalten Sie
Rechtsberatung
online per Email im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht,
Reiserecht, Verkehrsrecht und weiteren viel gefragten Rechtsgebieten.
Zur
Online-Rechtsberatung.
Insolvenzrechtliches
Kurzgutachten
Das insolvenzrechtliche
Kurzgutachten
bietet Ihnen die Möglichkeit, eine schnelle Antwort auf
einfache
Fragen bezüglich Forderungen, Verbindlichkeiten etc. zu
stellen.
Zum
Insolvenzrechtlichen Kurzgutachten.
Düsseldorfer Tabelle
Die
Düsseldorfer Tabelle ist
eine Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf in
Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen
Familiengerichtstag. Die Düsseldorfer Tabelle hat allerdings
keine
Gesetzeskraft, so dass im Einzelfall abweichende
Unterhaltsansprüche gelten.
Zur
Düsseldorfer Tabelle.
Tabelle der Pfändungsfreigrenzen
Nach § 850c ZPO
ist
Arbeitseinkommen grundsätzlich unpfändbar, wenn es
930 €
nicht übersteigt. Dieser Betrag erhöht sich, wenn der
Schuldner unterhaltspflichtig ist. Die genauen Beträge
können aus der Tabelle entnommen werden.
Zur Tabelle der
Pfändungsfreigrenzen.
Bußgeldkatalog
Die seit 2001
bundeseinheitlich
geltende Verordnung beinhaltet die Vorschriften zur Erteilung einer
Verwarnung, die Regelsätze für Geldbußen
und die
Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im
Straßenverkehr. Die dort genannten Beträge sind
Regelsätze, die von fahrlässiger Begehungsweise und
gewöhnlichen Tatumständen ausgehen, das
heißt, eine
Bußgeldstelle oder der Tatrichter können im
begründeten
Einzelfall abweichende Beträge aussprechen.
Zum Bußgeldkatalog.
Beratungshilfe
Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem
Einkommen
ermöglicht werden, sich anwaltlich beraten und vertreten zu
lassen. Die Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von
Rechten außerhalb
eines gerichtlichen Verfahrens.
Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen
und
wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung
oder
Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine
anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat.
Zum Antrag
auf Beratungshilfe.
Prozesskostenhilfe
Für die Durchführung eines
gerichtlichen Verfahrens
gibt
es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Sie wird dann
gewährt, wenn der Antragsteller auf Grund seiner
wirtschaftlichen
Situation nicht in der Lage ist, einen Prozess selbst zu finanzieren.
Im Gegensatz zur Beratungshilfe gibt es für die
Prozesskostenhilfe
kein Antragsformular. Jedoch wird zur Stellung des Antrags eine
Erklärung über die persönlichen und
wirtschftlichen
Verhältnisse benötig.
Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten der
Prozesskostenhilfe.
Zur
Erklärung über die persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse.