Zahnarztrecht
Das
Zahnarztrecht
befasst sich mit allen Themengebieten, die speziell Zahnärzte
betreffen.
Wir
beraten zu allen Fragen der Abrechnung und insbesondere im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsprüfung, die Ihren Honoraranspruch
betreffen können.
Die
Wirtschaftlichkeitsprüfung wird bei der
zahnärztlichen Abrechnung seit Jahren
als anerkanntes Mittel der Überprüfung der
Zahnärzte angewandt.
Der
Zahnarzt hat mehrere Möglichkeiten, einer
Honorarkürzung zu begegnen. Er
kann die Kürzung akzeptieren. Dann muss er auf den
Prüfbescheid nicht weiter
reagieren.
Er
hat jedoch auch die Möglichkeit, gegen den
Prüfungsbescheid Widerspruch
einzulegen und die Abrechnung hierdurch nochmals
überprüfen zu lassen.
Auch
kann bereits im Vorfeld die Stellungnahme des Zahnarztes juristisch
vorbereitet
werden, so dass eine Kürzung erst gar nicht erfolgt.
Wir
vertreten Ihre Interessen somit insbesondere gegenüber den
kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen bzw. den entsprechenden
Ausschüssen, wenn
es zu Regressen oder Honorarkürzungen kommt. Dabei vertreten
wir Sie
außergerichtlich im Widerspruchsverfahren gegenüber
dem Beschwerdeausschuss
genauso wie im Klageverfahren vor den Sozialgerichten.
Zahnarztrecht wird bei BGMP
von Rechtsanwältin
Kerstin Götten betreut.
Referenz: