Im Bereich des Straßenverkehrsrechts führen wir für Sie ergebnisorientierte Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Daneben helfen wir Ihnen bei der Gefahr des Entzugs der Fahrerlaubnis, bei Problemen wegen begangener Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch bei Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden,
müssen der Gegner und dessen Haftpflichtversicherung als
Gesamtschuldner Ihren Schaden sowie anfallende Anwalts- und
Gerichtskosten als Folgeschaden tragen.
Sollten Sie darüber hinaus eine Rechtsschutzversicherung haben
trägt diese zudem das Kostenrisiko bezüglich der
Beauftragung
eines Anwalts.
Straßenverkehrsrecht wird bei BGMP von Rechtsanwalt Jochen Bauer betreut.