Der Bereich des Sozialrechts umfasst neben den staatlichen Leistungen wie z.B. Wohngeld oder ALG II- Bezug („Hartz-IV“) Fragen der Sozialversicherung (Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegeversicherung).
ALG II-Beziehern („Hartz IV“) helfen wir, sich im
Paragraphen-Dschungel zurechtzufinden und alle Leistungen zu beanspruchen, die
ihnen zustehen.
In diesem Bereich können auch noch Bescheide für einen länger zurückliegenden Zeitraum überprüft werden. Streit gibt es hier immer wieder bezüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft, der Übernahme von Nebenkostennachforderungen und der Kosten der privaten Krankenversicherung sowie bezüglich getätigter Aufrechnungen durch die Behörden.
Im Bereich der Krankenkassen helfen wir Ihnen, Erstattungsansprüche
gegen private und gesetzliche Krankenversicherungen durchzusetzen und an Sie gestellte
Ansprüche der Krankenkassen abzuwehren. Oft stellt sich die Frage, ob eine
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt gegeben
ist. Dies überprüfen wir für Sie.
Bei Rentenanträgen aufgrund einer Erwerbsminderung helfen
wir Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung durchzusetzen.
Sozialrecht wird bei BGMP von Rechtsanwältin Kerstin Götten betreut.