Die Rubrik "Erbrecht" umfasst insbesondere die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge sowie Fragen im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Erbfolgen.
Wir bieten Ihnen hier Beratung im Bereich der Testamente und Testamentsgestaltung an, helfen Ihnen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Gerade die Formulierung des letzten Willens sollte gründlich
durchdacht werden. Die Weitergabe des geschaffenen Vermögens an die Familie
sollte nicht allein durch die gesetzlichen Regelungen erfolgen, da gerade
Erbengemeinschaften häufig zu Konflikten führen und am Besten vermieden werden
sollten.
Sollten Sie bereits eine Verfügung
von Todes wegen getroffen haben, kann überprüft werden, ob diese immer noch
die bestmögliche Lösung darstellt oder ob eine Abänderung erfolgen sollte und
inwieweit eine solche möglich ist.
Erbrecht wird bei BGMP von Rechtsanwältin Kerstin Götten betreut.