Das Arbeitsrecht umfaßt primär das geltende Recht für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich hierbei um das sogenannte Individualarbeitsrecht.
Mit dem Arbeitsvertrag regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Der Arbeitsvertrag umschreibt die zu leistende Arbeit, regelt Arbeitszeit und Arbeitsort, Dauer des Urlaubs, Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Höhe des Arbeitsentgelts bzw. des Lohns, Sonderzahlungen usw.
Für die Frage, ob Nebentätigkeiten zulässig sind oder genehmigt werden müssen, finden Sie auf Akademie.de hier einen ausführlichen Beitrag unserer Kanzlei.
Interessieren Sie sich dafür, wie Sie als Arbeitgeber verhindern können, daß ein neuer Arbeitnehmer vor Antritt seiner Arbeit wieder kündigt? Wollen Sie als Arbeitgeber sichergehen, daß ein Arbeitsvertrag auch eingehalten wird? Oder sind Sie als Arbeitnehmer auf ein attraktiveres Arbeitsangebot gestoßen, das Sie gerne möglichst gleich annehmen wollen? Für diese und ähnliche Fälle brauchen Sie Informationen über Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen! Mehr zu diesem Thema erfahren Sie durch unsere Beratung - und vorab hier auf Akademie.de!
Arbeitsrecht wird bei BGMP von Rechtsanwalt Jochen Bauer betreut.