Bloßes Betrachten von Kinderpornographie im Internet ist strafbar
Auch ohne manuelles bzw. bewußtes Speichern von Dateien liegt ein Fall des strafbaren Besitzes von kinderpornographischem Material vor, wenn entsprechende Seiten über das Internet aufgerufen werden. Nach dem Urteil des OLG Hamburg vom 15.2.2010 reicht es aus, wenn die entsprechenden Daten in den Arbeitsspeicher des Computers heruntergeladen werden.
Dies stellte [...] Weiterlesen…

