Schönheitsreparaturen: Auch Ersatzansprüche des Mieters unterliegen der kurzen Verjährung nach § 548 Abs. 2 BGB
Mit Urteil vom 4. Mai 2011 (Az.: VIII ZR 195/10) hat der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß auch Ersatzansprüche eines Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er in Unkenntnis der Unwirksamkeit einer Renovierungsklausel durchgeführt hat, nach § 548 Abs. 2 BGB innerhalb von 6 [...] Weiterlesen…

