Nachweis der Arbeitsfähigkeit muss durch Arbeitnehmer erbracht werden
Das Arbeitsgericht Iserlohn hat in einem Urteil entschieden (Az.: 4 Ca 1444/10), dass ein berufsunfähiger Arbeitnehmer, der wieder arbeiten will, belegen können muss, dass er wieder gesund ist. Die alleinige Behauptung des Arbeitnehmers reiche hierfür nicht aus. Im Zweifel benötige er ein ärztliches Attest, das die Arbeitsfähigkeit bescheinigt.
Dem Urteil [...] Weiterlesen…

