Wiedergabe ehrenrühriger Äußerungen Dritter im Prozess
Gibt der Beklagte vor Gericht
weiter, quasi als Bericht,
das er von Dritten mehrfach hörte,
wie die Klägerin sehr störte
durch Ihr unsittliches Betragen
ohne dies zu hinterfragen,
so ist dies sein gutes Recht.
Um die Klage steht es schlecht:
Schmerzensgeld das gibt es nicht
und auch keine Schweigepflicht.
ArbG Detmold, Urt. v. 23.8.2007, Az: 3 Ca 842/0 (nicht [...] Weiterlesen…

