Vulkanausbruch: Fluggesellschaften müssen Ticketpreise zurückerstatten
Nach dem Vulkanausbruch auf Island ist zur Zeit ein Großteil des nord- und westeuropäischen Flugverkehrs von einem Flugverbot betroffen. Passagiere, deren Flüge deshalb ausfallen, haben einen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises inklusive Steuern und Gebühren. Alternativ haben sie das Recht, eine Umbuchung vornehmen zu lassen, dies natürlich kostenlos. Das Recht auf Rückerstattung des Tickets kann auch nicht durch die Fluggesellschaften ausgehebelt werden. Beide genannten Rechte bestehen alternativ, das Wahlrecht hat der Passagier, nicht die Fluggesellschaft.
Ein darüber hinausgehendes Recht auf Schadensersatz, z.B. nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, besteht in diesem Fall jedoch nicht. Da es sich bei dem Flugverbot wegen des Vulkanausbruchs um einen „außergewöhnlichen Umstand“ handelt, können sich die Fluggesellschaften entlasten.

