Energieausweis und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): neue Pflichten für Vermieter und Hauseigentümer
Ab dem 1. Januar ist der Energieausweis für fast alle Wohngebäude gesetzliche Pflicht, egal ob sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Einzige Ausnahme sind denkmalgeschützte Bauwerke; selbstgenutzte Immobilien benötigen den Energieausweis nicht, solange keine Vermietung oder Verpachtung vorliegt oder ein Verkauf ansteht.
Ziel des Gesetzes soll es sein, das Energiesparpotential in Gebäuden zu aktivieren, da die meiste Energie für die Beheizung aufgewendet werde. Dementsprechend hoch sei also auch die Möglichkeit, Energie einzusparen.
Der Energieausweis ist bereits seit 1. Juli 2008 für Häuser, die vor 1965 gebaut wurden, Pflicht bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf. Er zeigt auf einer Skala von Grün bis Rot das Heizkostenniveau der Räume. Dabei soll die Farbe Grün dafür sorgen, daß entsprechende Gebäude durch minimale Heizkosten auf dem Wohnungsmarkt an Wert gewinnen; Gebäude mit den Warnfarben Orange oder gar Rot sollen den Eigentümer animieren, eine Energieberatung durchführen zu lassen und entsprechend zu sanieren.
Für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und seitdem nicht energetisch saniert wurden, ist der teure bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. Für alle anderen Häuser genügt es, sich den preiswerteren Verbrauchsausweis zu besorgen; dieser kostet circa 15 Euro.
Das Gesetz ist bußgeldbewehrt: kann ein Eigentümer bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf keinen Energieausweis vorlegen, droht ihm im Extremfall ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Darüber hinaus schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor, daß bei Neubauten ein Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien gewonnen werden muß, beispielsweise durch Einbau von Solarthermieanlagen, aber auch Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Alternativ können Wohnungseigentümer auch Maßnahmen treffen, die die Energieeffizienz des Gebäudes deutlich steigern. Auf diese Weise soll bis zum Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland von derzeit 6,6 Prozent auf 14 Prozent steigen.
Dieses Gesetz gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die ab dem 1. Januar 2009 neu errichtet werden; maßgeblicher Zeitpunkt ist die Einreichung des Bauantrages.

