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Sturz im Fußballstadion –Unfallversicherungsschutz eines Busfahrers

Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 25.10.2011 (Az.:L 3 U 52/11) entschieden, dass der Besuch eines Fußballspiels durch einen Busfahrer, in dessen Pause zwischen zwei Fahrten, dem unversicherten privaten Bereich der Freizeitgestaltung zuzurechnen ist.
Die Leistungen wegen eines Arbeitsunfalls erhält jedoch nur, wer in seiner versicherten Tätigkeit verunglückt ist.

Im vorliegenden Fall hatte das Bayerische Landessozialgericht entschieden, dass ein Busfahrer, der in seiner Arbeitspause ein Fußballspiel angesehen hat und auf dem Rückweg zu seinem Bus verunglückte, keine Entschädigung erhält.
Der Kläger war als angestellter Busfahrer tätig. Im Rahmen seiner Tätigkeit hatte er am Unfalltag eine Reisegruppe zu einem Pokalspiel des FC Bayern München gegen den 1. FC Nürnberg nach München gefahren.
In seiner Pause und Wartezeit auf die Reisegruppe sah er sich selbst das Fußballspiel an.
Beim Verlassen des Stadions verunfallte der Busfahrer und zog sich beim Sturz auf einer Treppe einen Muskelfaserriss zu. Er beantragte daraufhin Leistungen aus der Unfallversicherung. Diese erkannte den Unfall aber nicht als Arbeitsunfall an. Hiergegen klagte der Busfahrer.

Auch das LSG verneinte jedoch das Vorliegen eines Arbeitsunfalls und damit das Vorliegen der Voraussetzungen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes.
Es muss auch bei Busfahrern genau zwischen den Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem wesentlichen, inneren Zusammenhang stehen und solchen, die der privaten Sphäre zuzurechnen sind, unterschieden werden. Versichert ist lediglich der erste Teil.
Der Kläger hatte im streitgegenständlichen Fall entschieden, seine unbezahlte Pause damit zu verbringen, sich das Fußballspiel anzuschauen. Hier hat sich sodann auch der Unfall ereignet und somit außerhalb des versicherten Kreises in Busnähe.
Das Gericht stellte klar, dass der Besuch des Fußballspiels allein dem privaten Bereich des Busfahrers zugeordnet werden kann. Ein Unfall während einer als Freizeit privat gestalteten Pause kann somit nicht als Arbeitsunfall angesehen werden
Busfahrer unterstehen in ihrer Pause zwischen zwei Fahrten nicht automatisch dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so dass vorliegend kein Arbeitsunfall gegeben war.

Erleichterung der sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen

Das BAG hat mit Urteil vom 6.4.2011 (Az.: 7 AZR 716/09) entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis auch dann ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre befristet werden kann, wenn der Arbeitnehmers früher bereits mit demselben Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis hatte, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen mehr als drei Jahre liegen.

§ 14 Abs. 2 [...] Weiterlesen…

Verwendung einer Mini-Parkscheibe nicht erlaubt

Wer zum Nachweis der Parkdauer eine Parkscheibe verwendet, die um ein Vielfaches kleiner ist als die vom deutschen Gesetzgeber vorgeschriebene, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 2.8.2011 (Az.: (2Z) 53 Ss-OWi 495/10 (238/10) PM) entschieden.

Im zu entscheidenden Fall hatte der Betroffene auf einem Parkplatz, [...] Weiterlesen…

Schwarzarbeiter sind unfallversichert

Nach Urteil des Hessischen Landesozialgerichts vom 30.9.2011 (Az.: L 9 U 46/10) werden abhängig Beschäftigte auch dann von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, wenn sie als Schwarzarbeiter und damit illegal tätig sind.
Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass ein serbischer Staatsangehöriger ohne Arbeitserlaubnis auf einer Brückenbaustelle tätig war. Hierbei [...] Weiterlesen…

Geschwindigkeitsmessung kurz vor dem Ortsausgangsschild

Mit Beschluss vom 4.7.2011 (Az.: 4 Ss 261/11) hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Geschwindigkeitsmessungen auch kurz vor dem Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung zulässig sind. Eine dieser Entscheidung entgegenstehende Verwaltungsvorschrift existiert zum Ärgernis vieler Autofahrer in Baden-Württemberg nicht.

Der Entscheidung lag der folgende Fall zugrunde:
Ein Autofahrer fuhr im August 2010 in [...] Weiterlesen…

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