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Übernahme von Stromschulden bei SGB II- Empfängern

Gem. § 22 Abs. 5 SGB II können bei SGB II- Empfängern Schulden, insbesondere Stromschulden, übernommen werden. Voraussetzung ist hier, dass Kosten für die Unterkunft bewilligt wurden und die Schuldenübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Dem zuständigen Amt wird bei seiner Entscheidung somit grundsätzlich ein Ermessen eingeräumt, ob die Schulden übernommen werden.

Nach Ansicht des Sozialgerichts Hildesheim (Beschluss vom 04.09.2009, Az.: S 43 AS 1610/09 ER) sollen Stromkostenschulden vom Amt verpflichtend übernommen werden, wenn im Haushalt des Leistungsempfängers Kleinkinder wohnen. Diese Verpflichtung sei selbst dann gegeben, wenn der Leistungsempfänger durch ein eigenes missbräuchliches Verhalten die Schulden herbeigeführt hat.
So hatte auch zuvor bereits das Sozialgericht Bremen (Beschluss vom 10. Feb 2009, S 21 AS 6/09 ER) entscheiden.
Dieses führt aus, dass Schulden übernommen werden sollen, wenn dies notwendig ist und ansonsten Wohnungslosigkeit droht oder die Wohnung z.B. bei Abstellen des Stroms nicht mehr bewohnt werden kann.

Das zuständige Amt treffe die Pflicht, bei der Ermessensentscheidung in einer umfassenden Gesamtschau alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.
Hierunter fallen: Höhe der Rückstände; die Ursachen, die zu dem Energiekostenrückstand geführt haben; Mitbetroffenheit von Kleinkindern; Möglichkeiten alternativer Energieversorgung; erstmaliger oder wiederholter Rückstand; bisherigen Bemühungen, das Verbrauchsverhalten anzupassen und Rückstand auszugleichen.

Deckungslücke bei privater Kranken- und Pflegeversicherung bei ALG II nicht zulässig

Das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (LSG NSB L 15 AS 1048/09 B ER) entschieden, dass die Kosten für eine private Kranken- und Pflegeversicherung eines ALG II-Empfängers in voller Höhe zu übernehmen sind. Die gesetzlich vorgesehene nur anteilige Bezuschussung der entsprechenden Beiträge hält das Gericht [...] Weiterlesen…

Haftung für unzureichend gesicherten WLAN – Anschluß Hinweis zu Kosten für Abmahnung durch Abmahnanwälte

Haftung für unzureichend gesicherten WLAN – Anschluß
Hinweis zu Kosten für Abmahnung durch Abmahnanwälte

Am 12.5.2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bahnbrechendes Urteil (Az.: I ZR 121/08) zur sogenannten Störerhaftung für unzureichend gesicherte WLAN-Netzwerke verkündet. Nach Ansicht der Richter kann derjenige, der ein privates WLAN-Netzwerk betreibt und nicht dauernd nach dem [...] Weiterlesen…

Vulkanausbruch: Fluggesellschaften müssen Ticketpreise zurückerstatten

Nach dem Vulkanausbruch auf Island ist zur Zeit ein Großteil des nord- und westeuropäischen Flugverkehrs von einem Flugverbot betroffen. Passagiere, deren Flüge deshalb ausfallen, haben einen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises inklusive Steuern und Gebühren. Alternativ haben sie das Recht, eine Umbuchung vornehmen zu lassen, dies natürlich kostenlos. Das [...] Weiterlesen…

Untersagung einer Nebentätigkeit

Auch eine reine Nebentätigkeit, die eine Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des (Haupt-)Arbeitgeber darstellt, ist grundsätzlich unzulässig und kann vom Arbeitgeber untersagt werden. Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nur dann, wenn der Nebentätigkeit keinerlei unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen zugemessen werden kann.

Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Klage einer [...] Weiterlesen…

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